Begleiteautos

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Offizielle Begleitautos

Es sind keine privaten Begleitautos erlaubt. Sollte dies doch vorkommen, wird der teilnehmende Fahrer aus dem Rennen genommen.

Solltest unglücklicher Weise in einen Unfall verwickelt werden oder aus irgendeinem anderen Grund nicht weiterfahren können, musst du das Radsekretariat informieren. Du und dein Rad werden dann zurück zum Startpunkt gefahren. Dein Rad kannst du dann bis Sonntag 14:00 Uhr dort wieder abholen. Unter Vereinbarung ist auch ein späterer Abholtermin möglich.

Ausgeschlossen von dieser Regel für die Begleitautos sind: RAAM – Teilnehmer, die hiermit eine Chance bekommen einen Teil Ihrer Qualifikation zu fahren, die vergleichbar sind mit den Verhältnissen von RAAM:

Wir akzeptieren Begleitautos für RAAM – Teilnehmer auf den Tagesstrecke unter folgenden Bedingungen:

Das Auto muss zu jedem einzelnen Teilnehmer mindestens 150 Meter abstand halten. Andere Fahrer dürfen überholt werden, wenn diese nicht gestört werden. Das bedeutet, im vernünftigen Tempo, gutem Abstand und guter Übersicht darf überholt werden. Sonst bleibt das Begleitauto hinten mit einem Mindestabstand von 150 Metern.

Wenn das Begleitauto stoppen muss, dann ohne Behinderung anderer Teilnehmer. Das heißt, dass das Auto und die Helfer sich nicht auf der Fahrbahn befinden dürfen.

Im Falle von Klagen über ein Begleitauto wird dieses gestoppt.